UNSER HYGIENEKONZEPT bis 2. April: KONZERTE IN DER ALTEN OPER FRANKFURT

Bitte beachten Sie: Die hier genannten Regelungen gelten bis einschließlich 2. April 2022. Ab dem 3. April gibt es in der Alten Oper keine Zugangsbeschränkungen mehr: Die Abstandsregeln sind ebenso aufgehoben wie die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

HERZLICH WILLKOMMEN!

Als eines der größten Konzerthäuser Europas bietet die Alte Oper Frankfurt beste Voraussetzungen, unter strenger Berücksichtigung aller geltenden Regeln und Empfehlungen, Konzerte sicher stattfinden zu lassen, denn die Alte Oper Frankfurt verfügt über eine hochmoderne und effiziente Be- und Entlüftungstechnik sowie ausreichend Platz in den Sälen und Foyers. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Schutz- und Hygienemaßnahmen. Wir möchten Sie daher herzlich bitten, alle nachfolgend beschriebenen Vorgaben genau zu beachten und einzuhalten. Den Anweisungen unseres Personals vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten. Aus rechtlichen Gründen sind wir veranlasst, darauf hinzuweisen, dass bei Nichteinhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sowie der Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes ein Hausverweis erfolgen muss, um die Gefährdung anderer Besucher*innen auszuschließen.

Einlass ins Haus (2G-Plus-Regel) Das Haus ist für Sie eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Bitte nutzen Sie auch die ggf. zusätzlich zum Haupteingang geöffneten Seiteneingänge, damit der Einlass trotz der erforderlichen 2G-Plus-Kontrolle so zügig wie möglich erfolgen kann. Ob die Seiteneingänge geöffnet sind, wird kurzfristig je nach aktueller Situation entschieden; bitte beachten Sie daher auch die Hinweise unseres Ordnungspersonals. Bitte planen Sie genügend Zeit für die Einlasskontrolle ein und halten Sie zusätzlich zu Ihrem Ticket und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) die für Ihre konkrete Situation gemäß des Schaubildes „Wann ist 2G-Plus erfüllt?" (Land Hessen) erforderlichen Dokumente bereit (Impf- oder Genesenennachweis, ggf. Testnachweis).

Da die detaillierten Zutrittsregelungen für Veranstaltungen auch kurzfristigen Änderungen unterliegen können, empfehlen wir vor dem Konzertbesuch einen Blick auf die Details unter www.hessen.de

Ein Einlass kann nur erfolgen, wenn diese Nachweise als Ausdruck oder in digitaler Form (Corona Warn-App, CovPass-App) gemeinsam mit einem Ausweisdokument vorgelegt werden. Selbsttests werden gemäß den behördlichen Vorgaben nicht akzeptiert.

Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen ist kein Impf- oder Genesenennachweis nötig, jedoch ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest („Bürgertest").

Regelungen für Kinder und Jugendliche

Für Veranstaltungen der Reihe „Pegasus" im Albert Mangelsdorff Foyer gilt die 3G-Regel (auch für erwachsene Teilnehmer*innen).

Bei den übrigen Veranstaltungen in der Alten Oper Frankfurt gilt jedoch 2G-Plus.

Für Kinder unter sechs Jahren muss kein Negativnachweis erbracht werden. Bei Schüler*innen unter 18 Jahren wird als Negativnachweis auch das Testheft akzeptiert, auch über eine 24 Stunden-Frist hinaus. Bei Schüler*innen aus anderen Bundesländern, in denen kein entsprechendes Testheft existiert, reicht der Schülerausweis, da in allen Ländern Testkonzepte bestehen.

Bestuhlung Ab dem 4. März ist es Kulturinstitutionen gestattet, die verfügbaren Sitzplatzkapazitäten bei Veranstaltungen in Innenräumen zu erhöhen. Auch das so genannte Schachbrettmuster ist ab dem 4. März nicht mehr zwingend erforderlich.

Bei Eigenveranstaltungen der Alten Oper Frankfurt werden die Säle bis zum 25. März im Schachbrettmuster gefüllt. Das bedeutet: Die Plätze neben, vor und hinter Ihnen bleiben frei. Bei Eigenveranstaltungen der Alten Oper Frankfurt ab dem 26. März erfolgt die Platzierung ohne Abstände.

Bitte beachten Sie: In der Alten Oper Frankfurt finden Konzerte unterschiedlicher Veranstalter statt. Bitte erkundigen Sie sich daher beim jeweiligen Veranstalter, welche Saalbelegung im Hinblick auf die Sitzplatzabstände ab dem 4. März angewandt wird.

Bei der endgültigen Saalbelegung richten wir uns stets nach den jeweils aktuellen behördlichen Vorgaben, so dass Anpassungen der Platzierung nicht ausgeschlossen werden können.

Besucher*innen mit Krankheitssymptomen Bei jeglichen Krankheitsanzeichen verzichten Sie bitte auf den Veranstaltungsbesuch. Die AOF ist berechtigt, Besucher*innen mit Erkältungssymptomen von der Veranstaltung auszuschließen.

Risikoländer Für Personen, die sich vor der jeweiligen Veranstaltung in einem vom RKI definierten Risikogebiet aufgehalten haben, ist ein Besuch der Alten Oper nur möglich unter Einhaltung der jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Medizinischer Mund-Nasenschutz Im gesamten Haus ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes verpflichtend, auch am Sitzplatz während der Veranstaltung.

Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln Bitte halten Sie sich an die allgemeinen Hygieneregeln (Abstand, Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen etc.) und an die Beschilderungen sowie die Hinweise unseres Sicherheits- und Ordnungspersonals im Haus.

Abendkasse Die Abendkasse ist geöffnet, sofern es noch entsprechende Karten für die jeweilige Veranstaltung gibt. Auch hier gilt die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes.

Einlass Der Einlass in den Großen Saal ist 45 Minuten (Mozart Saal: 30 Minuten) vor Konzertbeginn möglich. Sie entscheiden, wie früh Sie Ihre Plätze einnehmen möchten. Halten Sie jedoch bitte unaufgefordert den Nachweis über Ihre Impfung und/oder Genesung und sofern zusätzlich erforderlich Ihren Negativnachweis sowie Ihr Ticket und Ihren Personalausweis bei der Einlasskontrolle bereit. Bitte planen Sie genügend Zeit für die Einlasskontrollen ein.

Wegeleitsystem Die Alte Oper ist in die Bereiche links und rechts sowie die Ebenen 1 (Mozart Saal), Ebene 2 (Clara Schumann Foyer), 3 (Parkett), 4 (Balkon), 5 (Rang) und 6 (Rang und Olymp) eingeteilt. Hinweisschilder in der Alten Oper dienen Ihrer Orientierung; wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie gern direkt unser Ordnungspersonal an. Die auf dem Ticket angegebenen Plätze sind verbindlich. Ein Sitzplatzwechsel ist nicht gestattet.

Gastronomie Wir freuen uns, Ihnen wieder ein gastronomisches Angebot in der Alten Oper unterbreiten zu können. Bitte tragen Sie bis zur Einnahme der Speisen und Getränke Ihren medizinischen Mund-Nasenschutz und setzen Sie diesen anschließend wieder auf. Die Einnahme von Speisen und Getränken an den Tischen ist nur für Personen aus einem Haushalt zulässig. Bitte halten Sie zu fremden Haushalten einen Mindestabstand von 1,50 m.

Auslass Bitte beachten Sie die aktive Steuerung des Auslasses durch unser Ordnungspersonal direkt nach dem Schlussapplaus und befolgen Sie die entsprechenden Hinweise.

Die Hausordnung der Alten Oper Frankfurt wird durch die vorliegenden Schutz- und Hygienemaßnahmen ergänzt. Der Besuch von Veranstaltungen ist nur unter strikter Einhaltung dieser Maßnahmen gestattet.

Über aktuelle Änderungen halten wir Sie auf hier auf dem Laufenden. Bitte beachten Sie, dass es bei einzelnen Veranstaltern zu Abweichungen dieser Regelungen kommen kann.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der Alten Oper Frankfurt!

Ihr Team der Alten Oper Frankfurt

Stand: 30. März 2022